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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Schäfergut Digital — transparent und klar. Für Softwarearchitektur, Infrastruktur und Beratung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schäfergut Digital / Jürgen Mann (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Sie“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwarearchitektur, Softwareentwicklung, Netzwerke & Infrastruktur, Local AI, Smart Home / Gebäudeautomation und technischer Beratung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Softwarearchitektur und individuelle Softwareentwicklung
  • Webplattformen und digitale Systeme
  • Netzwerke, Infrastruktur (lokal, hybrid oder Cloud)
  • Local AI, L.E.A. OS und verwandte Systeme
  • Smart Home und Gebäudeautomation
  • Consulting und Schulung

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftrag oder der Projektvereinbarung. Dort wird auch festgelegt, ob es sich um eine Werkleistung (geschuldeter Erfolg / abnahmefähiges Ergebnis, z. B. Softwareentwicklung, Installation) oder um eine Dienstleistung (geschuldeter Aufwand, z. B. Beratung, Schulung, laufende Betreuung) handelt. Fehlt eine ausdrückliche Zuordnung, richtet sich die Einordnung nach dem charakteristischen Inhalt der vereinbarten Leistung.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Textform genügt, z. B. E-Mail).

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Textform genügt).

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie gesondert ausgewiesen; sofern der Auftragnehmer von der Umsatzsteuer befreit ist (z. B. Kleinunternehmerregelung), wird darauf in Angebot und Rechnung hingewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Stundensatz / Tagessatz) oder als Festpreis gemäß Angebot.

(3) Rechnungen sind zur Zahlung fällig:

  • bei Unternehmern (Firmen, Gewerbetreibende): innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
  • bei Verbrauchern (Privatpersonen): innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum

Alle Rechnungen sind ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) — bei Unternehmern 9 Prozentpunkte, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5) Bei Zahlungsverzug können Mahnkosten berechnet werden:

  • bei Unternehmern: eine Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie ggf. weitere nachgewiesene Kosten
  • bei Verbrauchern: nur die tatsächlich entstandenen Material- und Portokosten der Mahnung (keine 40-Euro-Pauschale)

(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch bei bestehenden Verträgen Teilrechnungen zu stellen, wenn Teilleistungen erbracht wurden.

§ 5 Leistungserbringung und Termine

(1) Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen zu lassen; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

(4) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

§ 6 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.

(2) Erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu prüfen; Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (Textform genügt).

(3) Vereinbarte Zahlungen sind termingerecht zu leisten.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien zu nutzen.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Rechte an den vom Auftragnehmer entwickelten Softwarelösungen, Architekturen, Dokumentationen und sonstigen Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Forderungen beim Auftragnehmer.

(2) Nach vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die entwickelte Leistung für den vereinbarten Zweck zu nutzen, soweit nichts Weitergehendes vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, entwickelte Methoden, Bausteine und Erfahrungswissen auch für andere Projekte zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers preisgegeben werden.

(4) Quellcode, Design-Dateien und Dokumentationen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und vollständiger Zahlung übergeben.

(5) Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten (z. B. Bibliotheken unter MIT, Apache, GPL oder vergleichbaren Lizenzen) sowie ggf. eingesetzte Modelle oder Tools Dritter bleiben von der Rechteeinräumung nach Abs. 2 unberührt. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen; der Auftraggeber ist verpflichtet, diese einzuhalten. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche verwendete Drittkomponenten im Angebot, in der Dokumentation oder auf Anfrage hin.

§ 8 Gewährleistung

(1) Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, gewährleistet der Auftragnehmer, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei reinen Dienstleistungen (z. B. Beratung, Schulung) schuldet der Auftragnehmer die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.

(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, Daten oder Materialien des Auftraggebers beruhen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung beschränkt.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

(3) Der Auftragnehmer behandelt projektrelevante Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien halten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen geheim und geben sie nicht an Dritte weiter.

(2) Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder der anderen Partei ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflicht zugänglich waren.

§ 12 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung erhebliche Vertragspflichten verletzt oder die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (09623 Frauenstein / Nassau). Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand — soweit gesetzlich zulässig — das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständige Gericht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (Textform genügt). Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB:

Schäfergut Digital
Jürgen Mann
Schäfergutstraße 2
09623 Frauenstein / Nassau
E-Mail: info@schaefergut-digital.de

Stand: Juli 2026

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